Allgemeine Vertragsbedingungen von Elbe Adventure
gültig für:
Elbe Adventure
Frank Beckert
Saarstr. 5 (am Erlebnisbad)
01829 Stadt Wehlen OT Pötzscha
Tel.: 035020778877
E-Mail: info@elbe-adventure.de
Internet: www.elbe-adventure.de
Steuernummer: 210/205/01569
- Geltungsbereich, Verwender
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche Vereinbarungen bezüglich der Vermietung von Booten und zugehörigem Equipment, wie auch Events und Catering (nachfolgend als "Mietsache" bezeichnet), die zwischen Elbe Adventure (im Weiteren als "Vermieter" bezeichnet) und dem Mieter abgeschlossen werden, verbindlich. Diese gelten im Falle von Gruppenbuchungen für alle Mitglieder der Gruppe, wobei der Anmeldende als bevollmächtigter Vertreter für die übrigen Gruppenmitglieder handelt. Etwaige entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Konditionen des Mieters finden keine Anwendung auf den Vertragsinhalt, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt ausschließlich durch gebuchte Leistung der Mietsache auf der Homepage von Elbe Adventure zu Stande. Für Mietsachen, die vor dem 01.01.2024 gekauft/ gebucht wurden, gilt die Bestätigungsmail für die jeweilige Buchung.
- Mietpreis/Zahlungsbedingungen
Die Preise, die in der erhaltenen Buchungsbestätigung über das Buchungsportal aufgeführt sind, gelten verbindlich. Der Mietpreis ist bei Buchung fällig und wird durch die verfügbaren Zahlungsmethoden beglichen. Jedoch muss der Mietpreis spätestens vor Beginn/Antritt der Mietsache bar entrichtet werden. Eine Zahlung per Rechnung wird nur nach eindeutiger und schriftlicher Absprache akzeptiert. Der Vermieter hat das Recht vom Mieter eine Kaution oder ein anderes geeignetes Pfand zu verlangen. Die Kaution ist bei Übergabe der Mietsache in bar zu entrichten, alternativ kann auch das vereinbarte Pfand übergeben werden. Die Rückzahlung der Kaution oder die Herausgabe des Pfandes erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache.
- Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Sie können jederzeit von Ihrer Buchung zurücktreten. Dies muss schriftlich erfolgen, vorzugsweise per E-Mail. Ausgenommen sind Begleitungen durch einen Guide. Diese werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Zudem erfolgt eine Staffelung der Rückzahlung bei kurzfristigen Stornierungen:
- Ab dem Tag der Buchung: 5 %
- Bis zu 7 Tagen vor dem Event abgesagt: 30 %
- 1 Tag vor dem Event mit Verpflegung abgesagt: 40 %
- Am Tag des Events mit Verpflegung abgesagt: 50 %
- Am Tag des Events nicht erschienen: 100 %
Dem Mieter wird innerhalb von 14 Tagen der Betrag abzüglich 5 % erstattet.
- Besatzung der Schlauchboote
Boot Typ 5 - 6, 7 - 8, 9 - 10 Personen:
- Mindestbesatzung: 4 Personen
- Maximale Besatzung: 10 Personen
- 1 Bootsführer im Alter von 18 J. + 3 weitere Personen im Alter von mindestens 12 J.
- Tragfähigkeit: 900 kg
Boot Typ 4 - 5 Personen:
- Mindestbesatzung: 3 Personen
- Maximale Besatzung: 5 Personen
- 1 Bootsführer im Alter von 18 J. + 2 weitere Personen im Alter von mindestens 12 J.
- Tragfähigkeit: 600kg
- Mitwirkungspflicht, Benutzungs- und Verhaltensregeln
Insbesondere ist auf die Gierseilfähre im Kurort Rathen zu achten. Diese muss sich auf der rechten Uferseite befinden. Falls sie sich auf der linken Uferseite befindet muss ebenfalls auf der linken Uferseite gewartet werden um nicht über das Stahlseil zu fahren, welches zusätzlich mit gelben Bojen gekennzeichnet ist. Fähranlegestellen, Schiffsanlegestellen, sowie Bojen und Brückenpfeiler müssen mit einem großen Sicherheitsabstand umfahren werden. Zudem ist es untersagt, mit den geliehenen Booten an sämtlichen Schiffsanlegestellen anzulegen. Mit den Schlauchbooten ist auch nicht vor einer Anlegestelle anzulanden, sondern immer dahinter (flussabwärts). Die Großschifffahrt fährt in einem Fahrwasser, welches mit roten und grünen Bojen gekennzeichnet ist. Die roten Bojen begrenzen die rechte Fahrwassergrenze und die grünen Bojen die linke Grenze. Zudem befindet sich das Fahrwasser der Großschifffahrt immer im Kurvenäußeren, sodass man mit dem Schlauchboot immer im Kurveninneren fährt bzw. rechts an den roten Bojen und links an den grünen Bojen vorbei. Durch Brücken wird immer durch die gelb gekennzeichneten Durchführungen gefahren. Durch die rot/weiß gekennzeichneten Brückendurchführungen kann Großschifffahrt entgegenkommen und ist somit als Durchfahrt verboten.
Von jedem Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung erwartet. Der Mieter versichert, dass er und die Gruppenmitglieder über die körperlichen, wie geistigen Voraussetzungen verfügen, um die Mietsache durchführen zu können. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Boote auf den Gewässern ist oberstes Gebot. Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr, wobei das Tragen von Rettungswesten für Kinder bis 12 Jahre verpflichtend ist. Für alle anderen Mieter/Nutzer der Mietsache ist das Mitführen der Schutzausrüstung obligatorisch. In den Booten gilt ein generelles Rauchverbot. Auf der Elbe ist für die vorgeschriebene Mindestbesatzung, einschließlich dem Bootsführer, die 0,5 Promille Grenze bindend. Bei der Einweisung wurde betont, dass der verantwortliche Mieter während der Nutzung keinen Alkohol konsumieren soll. Alle Teilnehmer erhielten eine ausführliche Einweisung des Vermieters oder seiner Mitarbeiter zum Verhalten auf der Elbe, welcher in jedem Fall Folge zu leisten ist. Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt sind zu vermeiden und der Mieter ist verpflichtet, Abfall/Müll ordnungsgemäß selbst zu entsorgen. Die Mietsache wird im technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben und muss vom Mieter pfleglich behandelt sowie in diesem Zustand zurückgegeben werden. Die vorgeschriebene Personenzahl und Höchstzuladung sind strikt einzuhalten. Eltern oder andere Aufsichtspersonen haben ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen und tragen die Verantwortung für die Sicherheit der von ihnen beaufsichtigten Personen. Im Notfall steht dem Mieter die Telefonnummer des Vermieters zur Verfügung. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte dies aus Sondergründen, wie Unwetter oder z. B. Personenschaden nicht möglich sein, ist der Vermieter unmittelbar zu informieren. Sämtliche gemieteten Gegenstände müssen bis spätestens 18.00 Uhr wieder abgegeben werden. Sollte die Mietsache nicht fristgemäß abgegeben werden, kann durch den Vermieter eine Aufwandsentschädigung berechnet werden.
- Rücktritt/Kündigung/Umbuchung durch den Veranstalter
Bei Allgemeinverfügungen zur Sperrung der Nationalparkregion, Dauerregen, Gewitter/Unwetter und Hochwasser der Elbe kann der Vermieter von der Erfüllung des Vertrages zurücktreten (hier steht das Personenwohl an oberster Stelle). In diesem Fall kann bis zu 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden. Ist dies erfolgt kann ein neuer Termin innerhalb der nächsten 12 Monate vereinbart werden. Ihre Anzahlung bleibt dann im vollen Umfang erhalten.
Bei Events mit minderjährigen Teilnehmern, die pädagogische Aufsichtspersonen benötigen, Insbesondere bei Touren die als Schulveranstaltungen wie Ferienlager oder Klassenfahrten gebucht sind, wird diese ohne Aufsichtsperson nicht durchgeführt werden die tatsächlichen angefallenen Kosten abgerechnet. Diese beinhalten unter anderen die Tagespauschalen für die Guides, Vor- und Nachbereitung der Tour sowie Organisation.
Der Kunden muss besonders darauf achten, das Touren aufgeteilt werden müssen und in jeder Gruppe ein Pädagoge dem Guide zur Seite steht. Ab einer Gruppengröße von 15 Teilnehmern werden z.B. die Gruppen für Höhlentouren geteilt.
- Haftung, Haftungsbeschränkung des Vermieters
Die Nutzung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich bergen zwangsläufig bestimmte Risiken. Soweit Leistungsstörungen aus diesen Risiken resultieren und ohne Verschulden des Veranstalters entstehen, wird jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für den Verlust und/oder die Beschädigung der Mietsache und ist für die Wiederbeschaffung oder Reparatur verantwortlich. Gleiches gilt im Falle von Schäden an Dritten. Eventuelle Schäden oder Mängel der Mietsache müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Unterbleibt eine solche Meldung, haftet der Mieter für alle aus der Nichtmeldung oder der Verzögerung resultierenden Schäden. Wenn ein vom Mieter verursachter Schaden oder eine verspätete Rückgabe der Mietsache zu einem Leistungsausfall gegenüber einem anderen Mieter führt, haftet der Mieter für diesen Ausfall in vollem Umfang. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Ausschlussklausel gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des Mietpreises begrenzt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
- Sonstiges
Als Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
Zudem gilt die Binnenschifffahrt– Sportbootvermietungsverordnung - Stand: 1. Januar 2003 Diese ist in der Verleihstation ausgehangen.